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6/8 Auszahlung Kaufpreis und Provision

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Sobald alle Voraus­setzungen für die Übertragung des An­teils vorliegen bzw. ein­treten werden, wird die bereits auf einem Treuhand­konto lie­gende Kaufpreis­summe auf das von Ihnen im Makler­­vertrag angegebene Konto ausgezahlt.

Gut zu wissen:
Die Makler­provision für Sie wird nur bei einer erfolgreichen Vermittlung fällig!

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