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7/9 Zustimmung Treuhand/phG

  • kq0001

Einem Beteiligungs­übertrag muss in den meisten Fällen der jeweilig zuständige Beteiligungs­­treuhänder bzw. der persönlich haftende Gesellschafter (phG) zu­stimmen. Dies geschieht je nach Gesellschaft in der Regel inner­halb von sechs bis zehn Wochen.

kq0001

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