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Fonds handeln

Wie Sie Beteiligungen an geschlossenen Fonds kaufen oder verkaufen können.
Das geht einfacher und schneller als Sie denken.

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Fonds handeln

Wie Sie Beteiligungen an geschlossenen Fonds kaufen oder verkaufen können. Das geht einfacher und schneller als Sie denken.

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Handelsablauf

1. Ihr Auftrag

Über die Fondsbörse Deutschland können Sie Beteiligungen an geschlossenen Fonds kaufen und verkaufen. Wenn Sie uns mit einem Kauf beauftragen, können wir Ihr Kaufgesuch unmittelbar mit den uns vorliegenden Verkaufsangeboten abgleichen und einen passenden Verkäufer suchen. Wenn Sie uns mit einem Verkauf beauftragen, vergewissern wir uns zuerst in Abstimmung mit dem Treuhänder, dass keine Handelshemmnisse bestehen und die Erfüllung des zu vermittelnden Geschäftes gewährleistet ist. Nach positiver Rückmeldung des Treuhänders suchen wir für Sie den passenden Käufer. Dazu veröffentlichen wir Kauf- und Verkaufsangebote im Internet und weisen mögliche Kauf- und Verkaufsinteressenten auf Ihr Angebot hin. Solange keine Zusammenführung von Angebot und Nachfrage (Handel) zustande gekommen ist, entstehen für Sie keinerlei Kosten.

Für den Kauf oder Verkauf von geschlossenen Fondsbeteiligungen benötigen wir von Ihnen einen Maklerauftrag. Sie können diesen hier erstellen:

Makler- und Geschäfts­besorgungs­auftrag

2. Die Handelsabwicklung

Ihren Auftrag führen wir im Rahmen eines Bietungsverfahrens aus. Bis 14 Uhr sammeln wir die Gebote von Kauf- und Verkaufsinteressenten. Unser Ziel ist der bestmögliche Ausgleich der Interessen von Käufer und Verkäufer. Vorrang haben das höchste Kaufgebot und das niedrigste Verkaufsangebot (Preispriorität). Bei gleich hohen Geboten entscheidet die Reihenfolge des Auftragseingangs (Zeitpriorität). Sofern ein Auftrag aufgrund der Marktlage nicht vollständig ausgeführt werden kann, findet in Ermangelung einer anderslautenden Weisung des Auftraggebers eine Teilausführung statt.

3. Die Kosten

Bei erfolgreicher Vermittlung erhalten wir vom Käufer und vom Verkäufer eine Provision in Höhe von jeweils 3,25 % des Kaufpreises, mindestens jedoch 395,- Euro bei Beteiligungen, die auf Euro lauten. Bei nicht auf Euro lautenden Beteiligungen fällt eine Mindestprovision von 395,- in der jeweiligen Währung der Beteiligung an. Im Falle von Teilausführungen beträgt die Mindestcourtage für die erste Teilausführung 395,- Geldeinheiten und für jede weitere Teilausführung 150,- Geldeinheiten in der jeweiligen Fondswährung. Zusätzlich wird zu dieser Provision ein Bearbeitungsentgelt von 250,- in der jeweiligen Währung der Beteiligung berechnet.

Die Kaufpreiszahlung erfolgt über ein Treuhandkonto der Fondsbörse Deutschland Beteiligungsmakler AG (FDB). Hierbei fällt ein Transaktionsentgelt an, das bei Beteiligungen, die auf Euro lauten, Euro 60,00 beträgt. Bei Beteiligungen, die nicht auf Euro lauten, beträgt das Transaktionsentgelt 60,00 Einheiten in der jeweiligen Fondswährung der Beteiligung. Das Entgelt für die Treuhandkonto-Abwicklung ist je zur Hälfte von Käufer (=30,00 Einheiten der Fondswährung) und Verkäufer (= 30,00 Einheiten der Fondswährung) zu tragen.

Der Anspruch auf Provision und Entgelten entsteht mit Abschluss eines Kaufvertrages über eine Beteiligung durch Käufer und Verkäufer. Mit Rechnungsstellung werden Provision und ggf. anfallende Entgelte zur Zahlung fällig. Zeitgleich erfolgt die Bestätigung der FDB über den Vertragsschluss und die Kaufpreisfestlegung. Der Käufer überweist Kaufpreis, Provision und ggf. anfallende Entgelte auf unser Treuhandkonto. Unter Umständen können bei der Abwicklung des Kauf- und Übertragungsvertrages weitere externe Kosten für Sie entstehen. Das sind z.B. Umschreibungsgebühren, Notarkosten und Gebühren für die Handelsregistereintragung.

Wenn Sie nach erfolgreicher Vermittlung aber vor Abschluss eines Kaufvertrages vom Auftrag zurücktreten, berechnen wir Ihnen für unsere Aufwendungen einen Betrag von mindestens 395,- Euro. Sofern der Auftraggeber nach Vermittlung eine Änderung seines Auftrages beabsichtigt, kann die FDB den ihr hierdurch entstandenen Mehraufwand dem Auftraggeber in Rechnung stellen.

4. Die Übertragung

Nach Eingang des Kaufpreises auf dem Treuhandkonto senden wir eine Ausfertigung des Kauf- und Übertragungsvertrages an die Fondsgesellschaft bzw. den Treuhänder zwecks Umschreibung der Beteiligung. Sobald die Umschreibung erfolgt ist bzw. uns eine Abtretungs- oder Umschreibungsvormerkung vorliegt, zahlen wir den Kaufpreis abzüglich Provision, Treuhand – und ggf. anfallenden Bearbeitungsentgelten und fremden Kosten an den Verkäufer aus. Damit ist der Handel abgeschlossen. Die Fondsgesellschaft setzt sich bei einer eventuell erforderlichen Handelsregisteränderung direkt mit dem Käufer in Verbindung.

5. Ausschüttungen / Auszahlungen

Es gilt folgende Grundsatzregel (Abweichungen können im Kauf- und Übertragungsvertrag enthalten sein): Ab dem Vermittlungstag erhält der Käufer die Ausschüttung bzw. Auszahlung auf die Beteiligung unabhängig davon, welchem Geschäftsjahr diese zuzuordnen ist.

Zusatz: Risiken beim Kauf & Verkauf von Beteiligungen

Wir weisen Sie ausdrücklich darauf hin, dass es sich bei geschlossenen Fonds um eine Geldanlage mit Risiken handelt. Bei der Anlageentscheidung sind unter anderem wirtschaftliche, rechtliche, steuerliche und andere Rahmenbedingungen zu berücksichtigen. Wir führen keine Anlage-, Rechts- oder Steuerberatung durch und übernehmen daher keine Gewähr für die Erreichung der von Ihnen verfolgten wirtschaftlichen und steuerlichen Ziele. Bitte ziehen Sie einen Vermögens- und Steuerberater bzw. Rechtsanwalt hinzu.

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