Sie sind Erbe, Miterbe oder Vermächtnisnehmer einer sachwertbasierten Kapitalanlage?
Sachwertinvestments, die als geschlossene Fonds bzw. Alternative Investmentfonds konzipiert sind, sind während der Fondslaufzeit von einer Rücknahme ausgeschlossen. Der Anteilseigner Kommanditist kann seine Beteiligung nicht an die Gesellschaft zurückgeben. Selbst im Todesfall eines Anlegers sieht der Gesellschaftsvertrag keine Rückgabe vor, sondern die Umschreibung der Beteiligung auf einen neuen Kommanditisten. Doch was passiert, wenn das gebundene Kapital in liquide Mittel eingetauscht werden soll, zum Beispiel, um eine schnelle und faire Aufteilung des Erbes herbeizuführen?
Die Fondsbörse Deutschland Beteiligungsmakler AG bietet Erben und Vermächtnisnehmern von sachwertbasierten Kapitalanlagen hierfür umfangreiche Lösungen. Zu unseren Partnern gehören u.a. Treuhandgesellschaften, Banken und Sparkassen, Family Offices, Vermögensverwalter und freie Vermittler. Auf unserer Handelsplattform, mit rund 4.800 gelisteten Fonds, können Sie die AIF-Beteiligungen transparent und börsenüberwacht veräußern, ganz gleich, ob es sich bei Ihnen um einen Alleinerben, eine Erbengemeinschaft, einen Vermächtnisnehmer, eine Stiftung oder einen Verein handelt.
Der Verkauf von ererbten oder vermachten geschlossenen Fondsbeteiligungen
Für Alleinerben, Erbengemeinschaften und Vermächtnisnehmer kann der Verkauf der Beteiligung eine meist sinnvolle Lösung sein. Veräußert werden können unternehmerische Beteiligungen auf dem Zweitmarkt. Dafür bietet die Fondsbörse Deutschland Beteiligungsmakler AG einen sicheren, geregelten und börsenseitig überwachten Handelsplatz. Sie vermittelt als Makler direkt zwischen Käufern und Verkäufern. Ein definierter Mindestverkaufspreis sichert den Ertrag für die Erben ab und sorgt für attraktive Handelskurse.
Für Alleinerben ist die Veräußerung eines Fondsanteils ohne Besonderheiten möglich. Sofern ein Verkauf einer Beteiligung durch eine Erbengemeinschaft oder einen Testamentsvollstrecker über unsere Handelsplattform erfolgen soll, sind dabei folgende Besonderheiten zu beachten:
Bei Verkäufen durch Alleinerben
- Vorlage einer einfachen Kopie einer Sterbeurkunde
- Vorlage einer einfachen Kopie eines Erbnachweises (z.B. Erbschein, Testament mit Eröffnungsbeschluss)
- GWG-Identifikation des Alleinerben
- Ausweiskopie des Alleinerben
Bei Verkäufen durch Erbengemeinschaften
- Vorlage einer einfachen Kopie einer Sterbeurkunde
- Vorlage einer einfachen Kopie eines Erbnachweises (z.B. Erbschein, Testament mit Eröffnungsbeschluss)
- Vorlage einer einfachen Kopie eines Nachweises zur Bevollmächtigten der Erbengemeinschaft (wird kein Mitglied der Erbengemeinschaft bevollmächtigt, ist eine GWG-Identifikation aller Erben erforderlich)
- GWG-Identifikation des Bevollmächtigten der Erbengemeinschaft
- Vorlage einfacher Kopien eines gültigen Ausweisdokumentes aller im Erbnachweis genannten Erben
Bei Verkäufen durch Testamtsvollstrecker
- Vorlage einer einfachen Kopie einer Sterbeurkunde
- Vorlage des Testamentsvollstreckerzeugnisses oder einer Ausfertigung bzw. beglaubigte Abschrift des Testamentes oder Erbvertrages mit zugehörigem Eröffnungsprotokoll
- Bestätigte Ausweiskopie des Testamentsvollstreckers
- Bei Auszahlungen über 20.000 Euro muss vor Auszahlung das Testamentsvollstrecker-Zeugnis im Original eingereicht werden
Varianten der Vererbung
Bei der Vererbung von Anteilen an geschlossenen Fonds wird unterschieden, ob die Beteiligung an einen Alleinerben, eine Erbengemeinschaft oder einen Vermächtnisnehmer weitergegeben wird.
Wir unterstützen Sie gerne bei den folgenden Themen:
- Auskunft welche Unterlagen unser Haus zur Legitimation/ Auftragserteilung benötigt
- Kontaktherstellung zur zuständigen Treuhandgesellschaft
- Auskünfte über aktuelle Kurse am Zweitmarkt
- Informationen zum Prozess des Verkaufs der geschlossenen Beteiligungen
- Hilfestellung beim Ausfüllen des Maklerauftrages und Betreuung während des gesamten Abwicklungsprozesses vom Erstellen des Auftrages bis zur Auszahlung des Kaufpreises
Kontakt:
Torsten Haering
Frontoffice
Jörg Parakenings
Handel