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Vertraulichkeitsvereinbarung zwischen Kaufinteressent und Fondsbörse Deutschland Beteiligungsmakler AG im Rahmen der Zurverfügungstellung von Gesellschaftsunterlagen.

 

Sie erhalten als Kaufinteressent im Rahmen des Zweitmarkthandels zur wirtschaftlichen Bewertung im Vorfeld der Abgabe eines Kaufangebots nicht öffentlich zugängliche, interne Unterlagen der jeweiligen Fondsgesellschaft, insbesondere Gesellschafterrundschreiben. Die erhaltenen Informationen sind absolut vertraulich zu behandeln und dürfen nur im Zusammenhang mit der Kalkulation Ihres Kaufangebots verwendet werden. Sie sind bezüglich der erhaltenen Informationen gegenüber Dritten zur Verschwiegenheit verpflichtet. Jedwede Zugänglichmachung oder Weitergabe der erhaltenen Unterlagen an Dritte ist untersagt. Sofern Sie kein Kaufangebot für Anteile an der jeweiligen Fondsgesellschaft abgeben oder mit Ihrem Angebot nicht zum Zuge kommen und somit nicht Gesellschafter werden, sind die erhaltenen Unterlagen zu vernichten. Bei Verstoß gegen diese Vertraulichkeitsvereinbarung können die Fondsbörse Deutschland Beteiligungsmakler AG und die jeweilige Fondsgesellschaft ggf. Schadenersatzansprüche geltend machen.

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