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Glossar
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1. Ihr Auftrag
2. Die Handeslabwicklung
3. Die Kosten
4. Die Übertragung
5. Auschüttungen/Auszahlungen
1. Ihr Auftrag
Über die Fondsbörse Deutschland können Sie Beteiligungen an geschlossenen Fonds kaufen und verkaufen. Nachdem Sie uns beauftragt haben, suchen wir für Sie den
passenden Käufer bzw. Verkäufer. Dazu veröffentlichen wir Kauf- und Verkaufsangebote im Internet und weisen mögliche Kauf- und Verkaufsinteressenten auf Ihr Angebot hin. Solange keine Vermittlung (Zusammenführung von Angebot und Nachfrage) zustande gekommen ist, entstehen für Sie keinerlei Kosten.
Auftragsformulare können Sie gerne unter der Telefonnummer 040-48 09 20-0
anfordern. Sie finden diese auch im Internet unter Downloads.
2. Die Handelsabwicklung
Ihren Auftrag führen wir im Rahmen eines Bietungsverfahrens aus. Bis 14 Uhr sammeln wir die Gebote von Kauf- und Verkaufsinteressenten. Unser Ziel ist der bestmögliche Ausgleich der Interessen von Käufer und Verkäufer. Vorrang haben das höchste Kaufgebot und das niedrigste Verkaufsangebot (Preispriorität).
Bei gleich hohen Geboten entscheidet die Reihenfolge des Auftragseingangs (Zeitpriorität). Sofern ein Auftrag aufgrund der Marktlage nicht vollständig ausgeführt werden kann, findet in Ermangelung einer anderslautenden Weisung des Auftraggebers eine Teilausführung statt.
3. Die Kosten
Bei erfolgreicher Vermittlung erhalten wir vom Käufer und vom Verkäufer eine Provision in Höhe von jeweils 3,0 % des Kaufpreises, mindestens jedoch 300,- Euro bei Beteiligungen, die auf Euro lauten. Bei nicht auf Euro lautenden Beteiligungen fällt eine Mindestprovision von 300,- in der jeweiligen Währung der Beteiligung an. Bei Beteiligungen, die nicht auf Euro lauten, wird zusätzlich zu dieser Provision ein Bearbeitungsentgelt von Euro 250,- in der jeweiligen Währung der Beteiligung berechnet.
Die Provision und das Entgelt entsteht mit Abschluss eines Kaufvertrages über eine Beteiligung durch Käufer und Verkäufer. Mit Rechnungsstellung werden Provision und ggf. anfallendes Entgelt zur Zahlung fällig. Zeitgleich erfolgt die Bestätigung der FDB über den Vertragsschluss und die Kaufpreisfestlegung. Der Käufer überweist Kaufpreis, Provision und ggf. anfallendes Entgelt auf unser Abwicklungskonto. Unter Umständen können bei der Abwicklung des Kauf- und Übertragungsvertrages weitere externe Kosten für Sie entstehen. Das sind z.B. Umschreibungsgebühren, Notarkosten und Gebühren für die Handelsregistereintragung.
Wenn Sie nach erfolgreicher Vermittlung aber vor Abschluss eines Kaufvertrages vom Auftrag zurücktreten, berechnen wir Ihnen für unsere Aufwendungen einen Betrag von mindestens 300,- Euro. Sofern der Auftraggeber nach Vermittlung eine Änderung seines Auftrages beabsichtigt, kann die FDB den ihr hierdurch entstandenen Mehraufwand dem Auftraggeber in Rechnung stellen.
4. Die Übertragung
Nach Eingang des Kaufpreises auf dem Abwicklungs-konto senden wir eine Ausfertigung des Kauf- und Übertragungsvertrages an die Fondsgesellschaft bzw. den Treuhänder zwecks Umschreibung der Beteiligung. Sobald die Umschreibung erfolgt ist bzw. uns eine Abtretungs- oder Umschreibungsvormerkung vorliegt, zahlen wir den Kaufpreis abzüglich Provision und gegebenenfalls fremder Kosten an den Verkäufer aus. Damit ist der Handel abgeschlossen.
Die Fondsgesellschaft setzt sich bei einer eventuell erforderlichen Handelsregisteränderung direkt mit dem Käufer in Verbindung.
5. Ausschüttungen/Auszahlungen
Es gilt folgende Grundsatzregel (Abweichungen können im Kauf- und Übertragungsvertrag enthalten sein): Ab dem Vermittlungstag erhält der Käufer die Ausschüttung bzw. Auszahlung auf die Beteiligung unabhängig davon, welchem Geschäftsjahr diese zuzuordnen ist.
Risiken beim Kauf und Verkauf von Beteiligungen
Wir weisen Sie ausdrücklich darauf hin, dass es sich bei geschlossenen Fonds um eine Geldanlage mit Risiken handelt. Bei der Anlageentscheidung sind unter anderem wirtschaftliche, rechtliche, steuerliche und andere Rahmenbedingungen zu berücksichtigen. Wir führen keine Anlage-, Rechts- oder Steuerberatung durch und übernehmen daher keine Gewähr für die Erreichung der von Ihnen verfolgten wirtschaftlichen und steuerlichen Ziele.
Bitte ziehen Sie einen Vermögens- und Steuerberater bzw. Rechtsanwalt hinzu.


