Aus zwingenden US-steuerlichen Gründen kommt es bei allen JAMESTOWN Fonds zukünftig zu veränderten Verkaufsabwicklungen.
Voraussetzung wird zukünftig die Einhaltung einer mindestens 45-tägigen Wartefrist für Verkäufer sein, welche mit dem Zugang eines schriftlichen Verkaufswunsches unter Nennung eines Mindestverkaufserlöses beginnt.
Den Ausschüttungsanspruch bis Ende 2009, der gemäß Gesellschaftsvertrag 6% p.a. des vom Verkäufer in JAMESTOWN Co-Invest 5 eingezahlten Eigenkapitals beträgt, erhält der Verkäufer bei Durchführung des Verkaufs zum Übertragungsdatum ausgezahlt. Sämtliche Ausschüttungen, die nach dem Übertragungsdatum erfolgen, stehen dem Erwerber zu.
Rückwirkende Umschreibungen sind nicht zulässig.
Mo, 13. Februar
23:15:00 MEZ
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Jamestown Co-Invest 5 - WKN:
| Initiator | Treuhänder/ Anlegerverwaltung | Fondsart | Fondssegment | Letzter Kurs | Letzte Ausschüttung | Unverb. Preisindikation | Anfrage Beobachten Kaufen Verkaufen |
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| JAMESTOWN US-Immobil... | JAMESTOWN US-Immobil... | Immobilie | Standard | 95,5 % | nicht bekannt | Bitte rufen Sie unser Analyseteam zwecks Preisindikation an: 040 / 480 920 - 50 | |
| Zeitpunkt des Auszahlungsübergangs | Übertragungsstichtag |
|---|---|
| Besteht ein Vorkaufsrecht? | Nein |
| Übertragungsintervall | Monatlich zu Beginn des Intervalls |
| Umschreibungsgebühren für den Käufer in Höhe von* | 2,5% der Nominalbeteiligung, USD 0,00 |
|---|
| Umschreibungsgebühren für den Verkäufer in Höhe von* | 2,5% der Nominalbeteiligung, USD 0,00 |
|---|
* Bitte beachten Sie: Die unter Handelsinformation veröffentlichten Daten entnehmen wir allgemein zugänglichen Quellen, wie z.B. Emissionsprospekten. Eine Gewähr für Aktualität und Richtigkeit wird nicht übernommen.


