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Glossar
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1. Ihr Auftrag
2. Die Handeslabwicklung
3. Die Kosten
4. Die Übertragung
1. Ihr Auftrag
Über die Fondsbörse Deutschland können Sie Beteiligungen an geschlossenen Fonds kaufen und verkaufen. Nachdem Sie uns beauftragt haben, suchen wir für Sie den passenden Käufer bzw. Verkäufer. Dazu veröffentlichen wir Kauf- und Verkaufsangebote im Internet und weisen mögliche Kauf- und Verkaufsinteressenten auf Ihr Angebot hin. Solange kein Abschluss zustande gekommen ist, entstehen für Sie keinerlei Kosten.
Auftragsformulare können Sie gerne unter der Telefonnummer 040 480 920-0 anfordern.
Sie finden sie auch unter Downloads.
2. Die Handelsabwicklung
Wir führen Ihren Auftrag im Rahmen eines Bietungsverfahrens aus. Bis 14 Uhr sammeln wir die Gebote von Kauf- und Verkaufsinteressenten. Unser Ziel ist der bestmögliche Ausgleich der Interessen von Käufer und Verkäufer. Vorrang haben das höchste Kaufgebot und das niedrigste Verkaufsangebot (Preispriorität). Bei gleich hohen Geboten entscheidet die Reihenfolge des Auftragseingangs (Zeitpriorität).
3. Die Kosten
Bei erfolgreicher Vermittlung erhalten wir vom Käufer und vom Verkäufer eine Provision in Höhe von jeweils 2,5% des Kaufpreises, mindestens jedoch € 250,–. Mit der Übersendung der Rechnung werden Kaufpreis und Provision fällig. Der Käufer überweist Kaufpreis und Provision auf unser Abwicklungskonto. Unter Umständen können bei der Abwicklung des Kauf- und Übertragungsvertrages weitere Kosten für Sie entstehen. Das sind z.B. Umschreibungsgebühren, Notarkosten und Gebühren für die Handelsregistereintragung.
4. Die Übertragung
Nach Eingang des Kaufpreises auf dem Abwicklungskonto senden wir eine Ausfertigung des Kauf- und Übertragungsvertrages an die Fondsgesellschaft bzw. den Treuhänder zwecks Umschreibung der Beteiligung. Sobald die Umschreibung erfolgt ist bzw. uns eine Abtretungs- oder Umschreibungsvormerkung vorliegt, zahlen wir den Kaufpreis abzüglich Provision und gegebenenfalls fremder Kosten an den Verkäufer aus. Die Fondsgesellschaft setzt sich bei einer eventuell erforderlichen Handelsregisteränderung direkt mit dem Käufer in Verbindung. Damit ist der Handel abgeschlossen.


